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Warth-Schröcken Tourismus
Um Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten, verwenden wir auf dieser Webseite Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien bzw. sonstige Speichervermerke, die Informationen auf Endgeräten speichern und Informationen aus den Endgeräten auslesen. Z.B. um den Login-Status in einem Nutzerkonto, einen Warenkorbinhalt in einem Webshop, die aufgerufenen Inhalte oder verwendete Funktionen eines Onlineangebotes speichern. Cookies können ferner zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden, z.B. zu Zwecken der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Komfort von Onlineangeboten sowie der Erstellung von Analysen der Besucherströme.

Wir setzen Cookies im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ein. Daher holen wir von Ihnen eine vorhergehende Einwilligung ein, außer wenn diese gesetzlich nicht gefordert ist. Eine Einwilligung ist insbesondere nicht notwendig, wenn das Speichern und das Auslesen der Informationen, also auch von Cookies, unbedingt erforderlich sind, um Ihnen das von Ihnen ausgewählte Onlineangebot zur Verfügung stellen zu können. Die widerrufliche Einwilligung wird Ihnen gegenüber deutlich kommuniziert und enthält die Informationen zu der jeweiligen Cookie-Nutzung.

Im Hinblick auf die Funktionen werden unterschieden:
- Technische (auch: essentielle oder unbedingt erforderliche) Cookies
- Marketing- und Analyse- (auch: nicht-unbedingt erforderliche) Cookies

Im Hinblick auf die Speicherdauer werden die folgenden Arten von Cookies unterschieden:
- Temporäre Cookies (auch: Session- oder Sitzungs-Cookies): Temporäre Cookies werden spätestens gelöscht, nachdem ein/eine Nutzer:in ein Online-Angebot verlassen und seinen Browser geschlossen hat.
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Warth-Schröcken Tourismus - Angela Schwarzmann
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  1. Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit.

Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Gemeinde Warth | Warth-Schröcken Tourismus ist bemüht, seine Website www.warth-schroecken.at | www.warth-schroecken.com im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Website www.warth-schroecken.at | www.warth-schroecken.com.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen.

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext , sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Webseiten erscheinen Videos von Drittanbietern (wie z. B. Youtube). Für diese Inhalte kann die Bereitstellung von Alternativen zu Bild- und Ton nicht garantiert werden, da sie außerhalb des Wirkungsbereiches der Gemeinde Warth | des Warth-Schröcken Tourismuses liegen. Damit können teilweise Erfolgskriterien der WCAG Richtlinie 1.2 nicht erfüllt sein.

Die Beschriftung einzelner Links beschreibt noch nicht für sich stehend, wohin der Link führt. Die Zielrichtung einzelner Links erschließt sich auch nicht immer aus dem unmittelbaren Kontext, also etwa dem Absatz, in dem sich der Link befindet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Wir bemühen uns, unsere Texte weitgehend ohne Abkürzungen und Fremdwörter zu verfassen. Zudem verzichten wir auf umständliche Satzkonstruktionen. Sollte Ihnen ein Text nicht verständlich sein und Ihnen somit nur teilweise barrierefrei erscheinen, bitte kontaktieren Sie uns. Wir versuchen, Ihnen eine einfach verständliche Version zur Verfügung zu stellen.

Manche Inhalte, die eine Eingabe durch den Benutzer erfordern, sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

2. Unverhältnismäßige Belastung.

Die auf unseren Webseiten eingesetzten Videos sind derzeit nicht barrierefrei. Die Adaptierung stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

PDF- und Word-Dokumente, die auf den Websites eingesetzt werden, sind nicht barrierefrei. Falls Sie Inhalte von einem unserer PDF- oder Word-Dokumente benötigen, bitte kontaktieren Sie uns. Wir bemühen uns, Ihnen die Informationen in einer anderen Form zur Verfügung zu stellen.

3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln, da live-übertragene, zeitbasierte Medien von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind. Betreffen Live-Videos Informationen, die im Zusammenhang mit der Gesundheit, dem Wohlergehen und der Sicherheit der Öffentlichkeit stehen, so wird eine Verdolmetschung in Österreichischer Gebärdensprache sowie im Nachhinein eine Schriftverdolmetschung angeboten.

Interaktive Karten sind zurzeit nicht barrierefrei bedienbar.

Inhalte von Dritten: Unsere Webseiten basieren teilweise auf den Inhalten einer dezentralen Tourismusdatenbank. Unsere Contentparter sind angehalten, Texte und Medien in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen. Für diese Inhalte Dritter kann jedoch bezüglich der Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Diese Erklärung wurde am 14. Mai 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Gemeinde Warth | Warth-Schröcken Tourismus durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben.

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie innerhalb von 7 Tagen kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an info@warth-schroecken.com mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt.

Gemeinde Warth | Warth-Schröcken Tourismus
Warth 32, 6767 Warth
info@warth-schroecken.com

Durchsetzungsverfahren.

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.