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Fischen im Seebachsee

Am idyllisch gelegenen Seebachsee in Warth können Sie die wohltuende Stille der Natur in vollen Zügen genießen. Spüren Sie den sanften Wind auf der Haut, während Sie entspannt am Ufer verweilen und geduldig auf den nächsten Biss warten – ein...

Ein Wanderer sitzt am Ufer eines ruhigen Sees, umgeben von grünen Hügeln und Bergen. Die Landschaft ist sonnig und idyllisch, ideal für Outdoor-Aktivitäten.
Ein Wanderer sitzt am Ufer eines ruhigen Sees, umgeben von grünen Hügeln und Bergen. Die Landschaft ist sonnig und idyllisch, ideal für Outdoor-Aktivitäten.

Details

Geschlossen, öffnet am 01.06., 08:00 Uhr

Montag, 01.06.

08:00 - 17:00

Hinweis

Fischerkarten werden ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Fischerei-Berechtigungsausweises ausgegeben.


Bitte beachten Sie, dass die Angelausrüstung selbst mitgebracht werden muss, da diese vor Ort nicht zur Verfügung gestellt wird.

Preisinformationen

Die Fischerkarte für den Seebachsee in Warth ist im Tourismusbüro Warth erhältlich. Mit jeder Fischerkarte dürfen Sie bis zu 4 Fische angeln.

Der Preis für das Jahr 2025 beträgt € 35,00.

Nach dem Angeln muss die ausgefüllte Fischerkarte wieder im Tourismusbüro abgegeben werden. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt die Öffnungszeiten des Tourismusbüros, damit die Rückgabe problemlos erfolgen kann.

So tragen Sie aktiv zum nachhaltigen Fischereimanagement bei und können gleichzeitig ein entspanntes Angelerlebnis in der wunderschönen Natur genießen.

Preisinformationen

Preise Sommer 2026.
Tageskarte (4 Fische): EUR 35,00
Saisonkarte (30 Fische): EUR 180,00

Wichtige Informationen

Bestimmungen für das Fischen am Seebachsee.

  • Erlaubte Köder: Erlaubt sind ausschließlich Blinker und Fliegen mit Einfachhaken und Widerhaken.
  • Schonmaß: Für Bach- und Regenbogenforellen gilt ein Mindestmaß von 25 cm. Untermaßige Fische sind schonend zurückzusetzen.
  • Angelzeiten: Das Fischen ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet.
  • Tagesfangbegrenzung: Pro Tag dürfen maximal 4 Fische entnommen werden.
  • Berechtigungsschein:
    Der Berechtigungsschein ist beim Fischen stets mitzuführen.
    Jeder Fang ist unverzüglich einzutragen.
    Der Berechtigungsschein ist nicht übertragbar und auf Verlangen vorzuzeigen.
    Aufsichtsorgane sind berechtigt, Fang, Fischereigeräte, Behältnisse und Fahrzeuge zu kontrollieren.
  • Handel: Der Verkauf oder Handel mit gefangenen Fischen ist untersagt.
  • Haftung: Das Fischen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Rückvergütung: Bereits erworbene Fischereiberechtigungen werden nicht rückerstattet.
  • Verstöße: Widerrechtliche Handlungen führen zum Entzug des Berechtigungsscheins ohne Rückerstattung der Gebühren sowie zum Verweis aus dem Revier. Schwere Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
  • Fischpause: Das Unterbrechen des Fischens mit anschließendem Verlassen des Fischwassers ist nicht gestattet. Nach einer Pause darf das Fischen nicht wieder aufgenommen werden.
  • Parkplatz: Das Fischen vom Parkplatz aus ist nicht erlaubt.
  • Abgabe des Berechtigungsscheins: Der Berechtigungsschein ist nach Beendigung des Fischens im Tourismusbüro abzugeben.
  • Schonzeit: Die Schonzeit dauert vom 1. Oktober bis einschließlich 31. Mai.
  • Hinweis:
    Zur schonenden Behandlung der Fische wird die Mitnahme eines Keschers im gesamten Revier empfohlen.

    Adresse & Kontakt

    Warth-Schröcken Tourismus

    Warth 32

    6767 Warth

    Dokumente

    Öffnungszeiten

    Geschlossen, öffnet am 01.06., 08:00 Uhr

    01.06.2026 - 30.09.2026
    Montag - Sonntag
    08:00 - 17:00
    01. Juni bis 30. September (01. Oktober bis 31. Mai ist Schonzeit)