Bitte beachten Sie die aktuelle Verkehrsituation
- L200 Bregenzerwald
- B198 Reutte
- L198 Lech
Flexibilität in der Urlaubsplanung ist in Zeiten wie diesen das Gebot der Stunde. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die allgemeinen Stornorichtlinien sowie die geltenden gesetzlichen Regelungen. So ist ein Buchen mit gutem Gewissen für Sie auch im heurigen Winter möglich.
Zusätzlich zur Buchung Ihres Winterurlaubs empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung. Mit dieser sind Sie für eine mögliche Covid-19-Erkrankung sowie für andere unerwartete Erkrankungen versichert.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub in Warth-Schröcken. Buchen Sie mit gutem Gewissen!
*Diese Bedingungen gelten insofern die ausgewählte Unterkunft keine eigenen Stornoregelungen definiert hat.
Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihren Gastgeber.
Beste Absicherung mit der Europäische Reiseversicherung - Storno- & Unfallversicherung. Wir empfehlen Ihnen ein Abschluss dieser Reiseversicherung.
Ist Covid-19 ein versicherter Stornogrund?
Ja, die Europäische Reiserversicherung deckt Sie bei sämtlichen Covid-19-Stornogründen.
Die Information zur Versicherung mit Sonderdeckung Corona trotz Pandemie finden Sie hier im Detail.
Alle Informationen hier: Europäische Reiseversicherung.
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